Christine Märtens
 

Honorarberechnungen & Organisatorisches

Durch die Behandlung eines Heilpraktikers kommt ein Dienstvertrag nach §611 BGB zustande. Dies geschieht ohne schriftliche Vereinbarung durch praktiziertes Einverständnis beider Partner.
Die Höhe der Vergütung wird zwischen Patient und Heilpraktiker frei vereinbart. Als Berechnungshilfe dient dem Heilpraktiker dabei die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GÖA), keine verbindliche Gebührentaxe darstellt.


In meiner Praxis gestaltet sich die Gebührenerhebung wie folgt:

Das ausführliche Erstgespräch für eine Akupunkurbehandlung
Anamnese zur Erhebung aller bestehenden Symptome und der nachträglichen Ausarbeitung Ihres Falles, einschließlich einer Erstbehandlung.
Dauer 2 Stunden: 140 €
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr: 80 €


Das ausführliche Erstgespräch für den Bewegungsapparat
Einschließlich einer Erstbehandlung nach Dorn & Energetische Körpertherapie
Dauer 90 Minuten: 105 €


Das ausführliche Erstgespräch für eine phytotherapeutische Behandlung
Dauer 90 Minuten: 105 €

Jede Folgekonsultation:
30 Minuten: 40 €
1 Stunde: 80 €
90 Minuten: 105 €
Folgekonsultationen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr: 50 €


Emotionale Heilarbeit: 80 € (60 min)
Aufstellungsarbeit: 80 € (60 min)
Massagen: 80 € (60 min)


Telefonische Beratung - „Emotionale Seelenarbeit“: 80 € (60 min)


Entspannungsangebot i.d. Gruppe: 15 € (90 min)


Meditation i.d. Gruppe. Dauer 90 Minuten
„Innern und äußeren Frieden finden": 15 €
„Der Seele Flügel verleihen“: 22 €


Eine allgemeine Beratung zu meinen Therapieverfahren ist kostenfrei. Telefonische eingehende Beratungen berechne ich je nach Dauer.
Ich bitte Sie die Behandlungen zu jedem Termin bar zu bezahlen bzw. nach Absprache diese ,mit Angabe der Rechnungsnummer, zeitnah zu überweisen.

Viele heilpraktische Leistungen werden von den meisten Heilpraktikerzusatzversicherungen, als auch von privaten Krankenkassen anteilig übernommen. Bitte sprechen Sie mich dazu im Voraus an, bzw. klären Sie das mit Ihrer zuständigen Versicherung.

Alle anderen Leistungen rechne ich über einen Stundensatz von 80 € ab, mit Ausnahme der Kinderbehandlungen und der Gruppenangebote.(siehe Überblick).
Ich bemühe mich, wieder die Anerkennung als Entspannungstherapeutin von den gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Die Entspannungsangebote können dann punktuell von gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80% übernommen werden. Bitte sprechen Sie mich dazu im Voraus an.

Bitte halten Sie die Behandlungstermine ein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, so bitte ich Sie 24 Stunden vor dem Termin abzusagen,- ansonsten muss ich ihnen diese Zeit leider in Rechnung stellen.
 
Sollten Sie an dem Angebot interessiert sein, aber derzeit einen finanziellen Engpass haben, so sprechen Sie mich an - wir werden bestimmt eine Lösung finden.

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